Satzung des Chores Jung & Sing e.V. Hülzweiler

Neufassung vom Februar 2008

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der am 22. März 1992 gegründete Verein führt den Namen ? Jung & Sing e.V. ? und hat seinen Sitz in 66773 Schwalbach-Hülzweiler.

Der Verein wurde am 4. März 1993 unter Nr. 329 beim Amtsgericht Saarlouis in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck  des Vereines

Der Verein "Jung & Sing e.V." mit Sitz in 66773 Schwalbach-Hülzweiler verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung der Chorliteratur, wobei der Schwerpunkt auf modernem Chorgesang liegt.

Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind:

  1. wöchentliche Probenarbeit
  2. die Werbung Jugendlicher und Erwachsener für den Chor
  3. Gesangsausbildung
  4. Durchführung eigener Veranstaltungen
  5. Teilnahme an Veranstaltungen anderer Organisationen und Institutionen, soweit sie den Interessen des Vereins dienen.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.