§ 3 Organe des Vereins

Organe sind

 

  1. Der Vorstand
  2. Die Generalversammlung
  3. Die außerordentliche Mitgliederversammlung

§ 4 Der Vereinsvorstand

Der Vereinsvorstand besteht aus dem gesetzlichen Vorstand i.S.d. § 26 BGB und dem erweiterten Vorstand.

Den gesetzlichen Vorstand bilden:

 

  • Vorsitzender
  • Geschäftsführer
  • Kassierer

Dem erweiterten Vorstand gehören daneben an:

  • Chorleiter
  • Stellvertretender Kassierer