§ 3 Organe des Vereins
Organe sind
- Der Vorstand
- Die Generalversammlung
- Die außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 4 Der Vereinsvorstand
Der Vereinsvorstand besteht aus dem gesetzlichen Vorstand i.S.d. § 26 BGB und dem erweiterten Vorstand.
Den gesetzlichen Vorstand bilden:
- Vorsitzender
- Geschäftsführer
- Kassierer
Dem erweiterten Vorstand gehören daneben an:
- Chorleiter
- Stellvertretender Kassierer