§ 8 Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit.
Für Satzungsänderungen und den Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden der Generalversammlung bzw. der außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich.

Für die Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.

§ 9 Beschlussfähigkeit und Niederschriften

Der Vereinsvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei der Vorstands-mitglieder und mindestens zwei der gesetzlichen Vertreter anwesend sind.

Über Sitzungen und Versammlungen sind Niederschriften in Form von Protokollen anzufertigen und vom Sitzungs- oder Versammlungsleiter auf Richtigkeit zu prüfen.

Die Niederschrift ist rechtzeitig vor der nächsten Sitzung oder Versammlung den betreffenden Organen zur Kenntnis zu bringen und in der nächsten Sitzung durch die betreffenden Organe zu genehmigen.