§ 11 Vereinsmitglieder
Der Verein unterscheidet:
- aktive Mitglieder
- inaktive Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Aktives bzw. inaktives Mitglied kann jeder werden, der bereit ist, sich satzungsgemäß zu verhalten.
Ehrenmitglied kann werden, wer sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht hat.
§ 12 Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Mitglied ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich, die gleichzeitig als Zustimmung zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten und ?pflichten gilt.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Begründung abgelehnt werden. Über abgelehnte Aufnahmeanträge hat der Vorstand die Generalversammlung in der nächsten Sitzung zu unterrichten.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Aufnahmeantrages durch den Vorstand.
Dem Antragsteller ist die Vereinssatzung auf Anfrage zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Personen, die sich um den Zweck des Vereins oder um den Verein selbst große Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.