§ 15 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Zweck, den Zielen und dem Ansehen des Vereins zu dienen und die Bestimmungen der Vereinssatzung zu respektieren.

DIE AKTIVEN MITGLIEDER SIND ZU REGELMÄSSIGEM BESUCH DER PROBEN UND ZUR MITWIRKUNG BEI MUSIKALISCHEN VERANSTALTUNGEN VERPFLICHTET.

Über die musikalischen Veranstaltungen entscheidet der Vorstand.
Mitglieder, die Noten, Instrumente oder sonstige Gegenstände des Vereins in Benutzung oder Verwahrung haben, sind verpflichtet, diese sorgfältig und pfleglich zu behandeln.

Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, haftet das Mitglied, dem der betreffende Gegenstand in Benutzung oder Verwahrung gegeben oder dem die betreffende Sache zur Erledigung übertragen wurde.
Namens- und Adressänderungen, sowie Änderungen der Bankverbindung sind dem Vorstand umgehend schriftlich mitzuteilen.

Der Verein und die Mitglieder seiner Organe haften nicht für die aus der Zweckerfüllung des Vereins entstehenden Gefahren oder Schäden.

§ 16 Mitgliedsbeiträge

Von jedem Mitglied wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe und Staffelung die Generalversammlung festsetzt.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Der Vorstand ist berechtigt, auf Antrag Beitragserleichterungen zu gewähren.